Poltische Justiz
Unter "Politischer Justiz" ist kein spezifischer Zweig der Justiz zu verstehen, sondern die Strafjustiz als solche, soweit sie mit politisch begründeten Straftatbeständen befasst war oder politisch agierte und urteilte.
Unter "Politischer Justiz" ist kein spezifischer Zweig der Justiz zu verstehen, sondern die Strafjustiz als solche, soweit sie mit politisch begründeten Straftatbeständen befasst war oder politisch agierte und urteilte.