Politik am Obersalzberg
Zwischen 1933 und 1944 hat Hitler am Obersalzberg über 125 Gesetze, Führererlasse und Verordnungen ausgefertigt und eine Reihe von Staatsverträgen ratifiziert. Nur ein Teil davon war hochpolitisch wie das Ostmarkgesetz von 1938 und das Sudetengaugesetz von 1939. Überwiegend handelte es sich um sachbezogene Routinegesetzgebung wie das „Gesetz zum Schutz der Sprottenfischerei in der Ostsee“. Gesetzliche Regelungen dieser Art bildeten auch im Dritten Reich die Masse der Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften.


